Voll belegte Radbügel in Freiburg

Freie Fahrradbügel sind heiß begehrt in Innenstadtlagen © ADFC-BW

Umsatzplus durch bessere Radinfrastruktur und weniger Parkplätze

Zahlreiche Studien belegen: Bessere Bedingungen für Radfahrende sind ein zentraler Aspekt für die wirtschaftliche Belebung von Dorf- und Stadtzentren sowie lokalen Einkaufsstraßen.

„Ohne Parkplätze keine Kund*innen, Umsatzrückgänge für den Handel“ ist ein häufig gehörtes Argument für den Erhalt oder gar Bau von Auto-Abstellflächen. Aber was ist dran an der Behauptung, dass weniger Autoverkehr schädlich für den Handel ist?

Grundsätzlich bedeuten weniger Autos zunächst weniger Lärm und Abgase sowie mehr Platz für Personen, die mit dem Rad und zu Fuß unterwegs sind.

Radfahrende sind die besseren Kunden

Zu dem Ergebnis, dass Radfahrende die besseren Kunden sind, kommt das Londoner Verkehrsunternehmen "Transport of London" (TfL). TfL ließ das Kaufverhalten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden im Vergleich zu Autofahrer*innen analysieren. Ergebnis: Radfahrende sind die besseren Kunden. Mehr Fuß- und Radverkehr bringt also signifikante Vorteile für die lokale Wirtschaft. In zentralen Einkaufsstraßen und lokalen Zentren wurden Umsatzsteigerungen von bis zu 30 Prozent festgestellt, wenn zuvor Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr umgesetzt worden sind.

Andere Studien bestätigen die in London gemessenen Effekte. In Wien wurde die Durchgangsstraße Mariahilfer Straße seit 2015 in eine 430 Meter lange Fußgängerzone umgewandelt. Heute begegnen sich auf der Straße an einem durchschnittlichen Wochentag 50.000 Passanten.

Barcelona hat es mithilfe der „Superblocks“ geschafft, den Einzelhandel im Nahbereich zu stärken. Die Superblocks zeigen, dass attraktive Quartiere und gut laufende Geschäfte keinen Durchgangsverkehr brauchen.

Radfahrende stehen in Städten nicht im Stau und müssen nicht lange nach einem Parkplatz suchen. Das macht Radfahren meist stressfrei und ist eine flexible Art der Fortbewegung. In der Folge profitiert der lokale Einzelhandel, denn Radfahrende sind auch treuere Kunden. Zudem kaufen sie eher in Wohnortnähe ein und fördern damit direkt lokale Einzelhandelsstrukturen, so eine Studie des Europäischen Radfahrer-Verbands (ECF).

Immer mehr Kommunen und auch der Einzelhandel erkennen, dass für das Einkaufsklima vor allem die Erreichbarkeit der Geschäfte eine große Rolle spielt. An zentralen Orten in Stadtzentren werden Radbügel installiert und auf einem Kfz-Parkplatz finden so plötzlich acht potenzielle Kunden Platz.

Fahrradfreundliche Kommunen sind eine große Chancen für den Einzelhandel:

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https://bw.adfc.de/artikel/umsatz-radfahrende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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