Fahrradstraße in der Wilhelmstraße Eislingen

Fahrradstraße in der Wilhelmstraße Eislingen © ADFC Göppingen, Dirk Messer

Neue Fahrradstraße in Eislingen

In der Eislinger Wilhelmstraße wurde im Juni die erste Fahrradstraße im Rahmen des künftigen Radschnellweg Fils (RS14) eingerichtet. Was ist eine Fahrradstraße und was gilt dort?

Fahrradstraßen sind eigentlich nichts Neues. Eingerichtet werden dürfen sie grundsätzlich seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Im Landkreis Göppingen gab es in Süßen schon einmal den Versuch, eine Fahrradstraße in der Hochstraße zu etablieren und in Faurndau existiert in der Richard-Wagner-Straße ein kurzes Stück, das man mit viel Wohlwollen als solche bezeichnen darf. Außerdem ist in Bad Boll eine Fahrradstraße im Blumhardtweg geplant. Die jetzt neu als Fahrradstraße ausgewiesenen 750 m in der Wilhelmstraße / Rosenstraße in Eislingen sind hingegen genau "im Sinne des Erfinders" umgesetzt worden.

Den Verkehrsteilnehmern ist aber häufig nicht ganz klar, was das Verkehrszeichen für sie bedeutet. Groß sind zum Teil die Ängste der (nichtradelnden) Menschen vor den "Gefahren" der "schnell" fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer und die Sorge, dass man als Anlieger nicht mehr in die Straße mit dem Auto einfahren darf. Das gilt vor allem auch im Hinblick auf den zukünftigen Radschnellweg im Filstal (RS14) von Reichenbach nach Süßen. Dieses Phänomen kommt häufig vor, wenn in einer Gegend zum ersten Mal eine neue Radverkehrsinfrastruktur wie Fahrradstraßen und -zonen oder Radschnellwege eingeführt werden. Dies ist das zum Teil verständliche Unbehagen des Menschen vor dem Neuen und Unbekannten. Daher soll dieser Artikel neben dem Informieren auch dem Aufklären dienen.

Im blauen Medienkasten unten bzw. rechts sind Links zu den Erfahrungen mit Fahrradstraßen in Esslingen und Stuttgart aufgelistet.

Der folgende Auszug aus einem Beitrag des ADFC Hamburg vom Mai 2022 zum Thema Fahrradstraße, stellt alle wesentlichen Informationen übersichtlich und verständlich erklärt dar. Den vollständigen Artikel gibt es hier

Verkehrszeichen Fahrradstraße
Verkehrszeichen Fahrradstraße © wikipedia/public domain

Eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße.

Die StVO bestimmt, welche Verkehrsregeln in einer Fahrradstraße gelten:

»Ge- oder Verbote

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.«

(Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, gültig seit 01.04.2013)

Eine Fahrradstraße ist also ein Sonderweg für den Radverkehr und Radfahrenden vorbehalten. Sie dürfen auf einer Fahrradstraße auch dann nebeneinander fahren, wenn Autos deswegen langsamer fahren müssen. An Kreuzungen und Einmündungen gilt rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Für das Halten und Parken gelten dieselben Regeln wie in anderen Straßen.

Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie »Anlieger frei« oder »Kfz frei« das so regelt. Auto- und Motorradfahrer*innen sind dann quasi Gäste und müssen sich dem Radverkehr anpassen.

Im städtischen Raum müssen auf der Fahrradstraße auch die Anlieger*innen mit dem Auto fahren können und die Geschäfte erreichbar sein. Darum wird fast immer das Zusatzschild »Anlieger frei« ergänzt. Es dürfen hier also die Personen mit Auto oder Motorrad fahren, die auf den anliegenden Grundstücken wohnen oder mit den anliegenden Grundstücken in Kontakt treten wollen – zum Beispiel um jemanden zu besuchen, ein Paket abzugeben oder den Abfluss zu reparieren.

Wozu gibt es Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie haben also denselben Zweck wie Hauptverkehrsstraßen für Kfz. Gleichzeitig bieten sie oft parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, lärmfrei und ohne störende Wartezeiten an Ampeln gutes Vorankommen mit dem Fahrrad sichern. Da hier nur langsam gefahren werden kann und der Radverkehr Vorrang hat, sind Fahrradstraßen für den Autodurchgangsverkehr nicht attraktiv. Nutznießer sind also auch die Anwohner*innen, da der geringe Autoverkehr in Fahrradstraßen das Wohnumfeld verbessert.

Wie ist die Vorfahrt geregelt?

In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, wenn es nicht anders angeordnet ist oder die Bauweise der Einmündungen es anders regelt. Allerdings gilt folgende Maxime: »Grundsätzlich sollen auf der Fahrradstraße fahrende Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt sein.« (Senat in der Drucksache 21/12872 vom 08.05.2018).

Was gewinnen die Anwohner*innen?

Das Wohnen an einer Fahrradstraße ist wie das Wohnen in einer Tempo-30-Zone: Wenig Autoverkehr und langsame Geschwindigkeiten sorgen für Ruhe und ein angenehmes Wohnumfeld. Kinder können wieder draußen spielen. Und Anwohner werden weiterhin die Möglichkeit haben, mit dem eigenen Auto das Grundstück zu erreichen – nur der Parktourismus entfällt. In Hamburg geht die Einrichtung neuer Fahrradstraßen i. d. R. mit einer deutlichen Aufwertung des gesamten Straßenraums einher: attraktive Nebenflächen für Fußgänger*innen, Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkung (Blinde, Rollatorbenutzer, Rollstuhlfahrer), höhere Verkehrssicherheit in Einmündungsbereichen.

Wie wirkt sich die Fahrradstraße auf den Wirtschaftsverkehr aus?

Der Wirtschaftsverkehr profitiert durch Fahrradstraßen. Handwerker und Lieferdienste können selbstverständlich die Grundstücke weiterhin erreichen, der Schwerlastverkehr nutzt sowieso eher das Hauptstraßennetz. Der wichtigste Wirtschaftsverkehr – der Einzelhandel und seine Kunden – profitiert sogar von der Fahrradstraße: Untersuchungen wie »Clever einkaufen mit dem Rad« (http://www.einkaufen-mit-dem-rad.de/index.shtml) haben gezeigt, dass Fahrradkunden die besten Kunden für den Einzelhandel im Stadtteil sind. Auch wenn jeder einzelne Einkauf nicht sehr groß ist: Sie kaufen häufig ein und fahren nicht zum Discounter auf der grünen Wiese. Damit sind sie gerade für den Einzelhandel in Wohngebieten ein interessanter Kundenkreis, der sich durch komfortable Angebote zum Fahrradparken, Lieferdienste für schwere Einkäufe oder einen Fahrradhängerverleih noch stärker binden lässt.

Bei der Umgestaltung einer Tempo-50-Straße in eine Fahrradstraße ergeben sich zusätzliche Vorteile für die Gewerbetreibenden. Autofahrer*innen, die die Straße für ihren Weg von A nach B nutzen, haben selten Interesse, spontan anzuhalten und sich ein Schaufenster anzusehen und einzukaufen. Das ist im Radverkehr aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit und des unkomplizierten Anhaltens anders. Es gilt die alte Geschäftsfrauenweisheit: »Nicht Autos kaufen ein, sondern Menschen«.

Welche langfristigen Auswirkungen sind zu erwarten?

Langfristig betrachtet sind Fahrradstraßen auch ein Anti-Stau-Instrument für den Autoverkehr: Mit Instrumenten wie Fahrradstraßen, Velorouten usw. wird das Radfahren attraktiver. Menschen, die heute noch Auto fahren, werden dann zumindest gelegentlich aufs Rad umsteigen.

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https://bw.adfc.de/artikel/neue-fahrradstrasse-in-eislingen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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